Bücherei des Steuerrechts

Band 15 - Der Neue Finanzplan

Sämtliche Inhalte dienen ausschließlich dem Zweck der Erhaltung historischer Schriftquellen. Die Autorin distanziert sich ausdrücklich vom Inhalt der hier veröffentlichten Literatur und den politischen Ansichten der Urheber.

Herausgeber: Fritz Reinhardt, Staatssekretär des Reichsfinanzministeriums

Verlag: Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin – Wien

Druck: Juni 1939

Abkürzungsvereichnis

DVO = Durchführungsverordnung

NF = Neuer Finanzplan

NFDVO = Durchführungsverordnung zum Neuen Finanzplan

RdF-Erlaß = Runderlaß (Verwaltungsanordnung) des Reichsministeriums für Finanzen

RGBl. I = Reichsgesetzblatt Teil I